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PLZ: 15230, 15232, 15234, 15236

Ort:

Frankfurt Oder



Bundesland: Brandenburg

Regierungsbezirk: Frankfurt (Oder)

Landkreis: Frankfurt (Oder)

Höhe: 27m

Fläche: 147,85

Einwohner: 58 237

Bevölkerungsdichte: 394

Telefonvorwahlen: 0335, 033605

Kfz-Kennzeichen: FF

Ortsteile: I: Stadtmitte, II: Beresinchen, III: Nord, IV: West, V: Süd

Gemeindeschlüssel: 12 0 53 000

Stadtgliederung: Das Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) wird in fünf Teile gegliedert.

Adresse Stadtverwaltung: Marktplatz 1 15230 Frankfurt (Oder)

Website: www.frankfurt-oder.de

Bürgermeister: René Wilke (DIE LINKE)

Frankfurt Oder ist eine am Westufer der Oder gelegene kreisfreie Stadt im östlichen Brandenburg. Die östlich der Oder gelegene polnische Stadt Słubice ging nach Festlegung der Oder-Neiße-Grenze in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem einstmaligen Frankfurter Stadtteil Dammvorstadt hervor. Seit 1999 führt Frankfurt die Zusatzbezeichnung „Kleiststadt“ nach ihrem berühmtesten Sohn Heinrich von Kleist. Mit der Neugründung der Europa-Universität Viadrina 1991 ist Frankfurt (Oder) wieder Universitätsstadt.

Frankfurt liegt im Osten Deutschlands, im Süden der Landschaft Lebus. Im Norden grenzt es an den Landkreis Märkisch-Oderland, im Süden und Westen an den Landkreis Oder-Spree. Die Oder bildet die östliche Stadtgrenze und zugleich die deutsche Staatsgrenze zu Polen. Auf dem anderen Ufer des Flusses befindet sich Słubice, das aus dem ehemaligen Frankfurter Stadtteil Dammvorstadt hervorgegangen ist.

Nach 1200 entwickelte sich auf einer Talsandinsel an einer schmalen Stelle der Oder eine Kaufmannssiedlung. Sie lag an der Kreuzung mehrerer Fernhandelsstraßen. Herzog Heinrich I. von Schlesien verlieh ihr 1225 das Markt- und Niederlagsrecht. Der Zuzug reicher Fernhändler aus Nordwestdeutschland und Flandern verstärkte sich. Der Schultheiß Gottfried von Herzberg verhandelte mit Markgraf Johann I. auf der Burg Spandau über die Verleihung des Stadtrechts. Markgraf Johann I. stellte am Samstag, den 12. Juli 1253 die Urkunde zur Stadtgründung aus. Es sollte das Berliner Stadtrecht gelten, das vom Magdeburger Stadtrecht abgeleitet war.



Zunächst bedeutet das Wort „Kataster“ so viel wie Verzeichnis gleichartiger Gegenstände. Das Wort „Liegenschaften“ umfasst Flurstücke, gelegentlich noch als „Parzellen“ bezeichnet, und Gebäude. Ein oder mehrere Flurstücke bilden ein Grundstück.

Lage:


Das Grundbuch von Frankfurt Oder ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind.